AGB

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen «Frau Stern fotografiert» (Fabienne Gassmann) und der als Auftrag gebende Person erreicht werden.

DEFINITION

  • Fotografische Arbeit: Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer von dem Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleistete Arbeit.
  • Fotograf: Der «Fotograf» ist für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.
  • Kunde: Der «Kunde» ist die Person, welche die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt.
  • Parteien: Die «Parteien» sind der Fotograf und der Kunde.
  • Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar. Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, insbesondere auf Papier, Diapositiven, CDROMs, Computerfestplatten, gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».

TERMINVEREINBARUNG, ANNULIERUNGEN UND VERTRAGS-RÜCKTRITT

  • Durch das Absenden einer Bestellung und/oder Terminvereinbarung/Terminreservation per E-Mail, via Kontaktformular oder telefonisch gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung / einen verbindlichen Termin der in der Nachricht bezeichneten Dienstleistung ab. Dies stellt die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar sofern dieser keine Begründung für ein Nichterfüllen der Dienstleistung bekannt gibt. Der per Email oder telefonisch definierte Termin für Fotoshootings ist verbindlich und kann nur vom Anbieter verschoben oder aufgehoben werden.
  • Der vereinbarte Termin ist für beide Seiten verbindlich. Erscheint der Kunde ohne Abmeldung nicht zum vereinbarten Termin, so ist der Fotograf berechtigt, dem Kunden die Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
  • Absage aufgrund von persönlichen Gründen werden bis 48 Stunden vor dem Termin mit 50% des Shootings-Betrages in Rechnung gestellt, bis und mit 48 Stunden vor dem Termin mit 100% des Shootings-Betrages. 
  • Bei Absage aufgrund von nicht selbst verschuldeten Gründen (plötzlicher schwerer Krankheit, Unfall, Verletzung des Tieres) mit entsprechendem Nachweis (z.B. Arztzeugnis) wird ein neuer Shooting-Termin offeriert. Sollte dieser nicht angenommen werden, werden die gleichen Absagegebühren wie oben aufgeführt verrechnet.
  • Wird der Termin auf Grund ungünstigen Witterungsverhältnisse verlegt (starker Regen, Gewitter, Hagel, Sturm usw.), tritt die oben aufgeführte Regelung nicht in Kraft. Ob das Shooting wetterbedingt durchgeführt werden kann, liegt im Ermessen des Fotografen.

VERGÜTUNG, HONORAR

  • Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
  • Gestellte Rechnungen sind netto (ohne Abzug) innerhalb der angegeben Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Erst nach Geldeingang werden die Fotos bearbeitet und dem Kunden zugesendet.
  • Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist ohne Mehrwertsteuer geschuldet.
  • Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Fotomaterial nicht verwendet wird.
  • Wird eine Rechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht bezahlt, fallen zusätzlich Mahngebühren an. Die Mahngebühren setzen sich wie folgt zusammen:
    • 1. Mahnung: keine Kosten
    • 2. Mahnung: CHF 15.–
    • 3. Mahnung: CHF 25.– und Übernahme der Kosten für das Versenden eines eingeschriebenen Briefes

Sollte die Rechnung nach der 3. Mahnung nicht beglichen worden sein, erfolgt eine Betreibung.

Löschung des Betreibungseintrages CHF 75.-

  • Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend im Verhältnis.
  • Für Wartezeiten am Termin die nicht vom Fotografen zu verantworten sind, werden diese von der vereinbarten Gesamtzeit abgezogen. Das Shooting wird nicht verlängert oder ein zweiter Termin vereinbart, um die verloren gegangene Zeit nachzuholen. Es werden auch keine Kosten aufgrund von Wartezeiten rückerstattet.

NUTZUNGSRECHT/BILDRECHT DES KUNDEN

  • Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte. Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, dem Fotografen eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars entsprechend des Tarifs der SAB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive) zu bezahlen.
  • Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.
  • Veränderungen des Fotomaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.
  • Das Fotomaterial darf weder abgezeichnet noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.
  • Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
  • Falls speziell für den Internetauftritt vorgesehene Fotos überreicht wurden, dürfen ausschliesslich diese dafür verwendet werden.
  • Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urheber der fotografischen Arbeit zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

PFLICHTEN DES KUNDEN

  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.
  • Es obliegt dem Kunden die Zustimmung der zu fotografierenden Personen, des Tierbesitzers oder der am Ort berechtigten Personen zur geplanten Verwendung des Fotomaterials einzuholen, wenn der Kunde Personen, Tiere oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.

REFERENZEN, NUTZUNGSRECHT/BILDRECHT DES FOTOGRAFEN

  • Der Fotograf behält das Recht, die fotografische Arbeit in der keine Person gezeigt wird in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschliessliche oder nichtausschliessliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit zu übergeben. Stimmt der Kunde oder Tierbesitzer nicht zu, fallen zusätzlich CHF 150.– gegenüber den regulären Preisen an.
  • Der Fotograf hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.

LEISTUNG DES FOTOGRAFEN

  • Vorbehaltlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu.
  • Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden. Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist deshalb ausgeschlossen. Bei «nicht gefallen» der Fotos wird kein Honorar zurückerstattet. Besondere Wünsche können geäussert, müssen aber nicht berücksichtigt werden.
  • Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
  • Die Fotoapparate und -materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen besorgt.
  • Analog und digital hergestellte Fotos, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum des Fotografen. Die fotografische Arbeit wird ausschliesslich im Sinne des Urheberrechtes für eine definierte Verwendung zur Verfügung gestellt.
  • Für Fotoshootings gilt es zu beachten, dass tierisches Verhalten bei veränderten Bedingungen (z.B. fremde Personen, fremde Umgebung) unberechenbar ist. Trotz aller Bemühungen kann es sein, dass eine Fotosession abgebrochen werden muss. Es wird dann ein neuer Termin vereinbart, für den erneute Fahrtkosten anfallen können.
  • Reklamationen die Qualität oder Zustand des Fotomaterials betreffen, sind innerhalb von 7 Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Fotomaterial als genehmigt. 
  • Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
  • Vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart sind. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist innerhalb 3–6 Arbeitswochen aus. Durch eine hohe Auftragslage, geschäftliche Reisen und Stosszeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

HAFTUNG

  • Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung.
  • Für Requisiten oder Gegenstände übernimmt der Fotograf keine Haftung. Im Falle von Verlust oder Beschädigung ist der Fotograf von jeder Haftung befreit.
  • Bei Personen-, Tier- oder Sachschäden übernimmt der Fotograf keine Haftung. Dem Kunden wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschliessen.
  • Der Kunde und Halter des Tieres haften für Unfälle und Schäden, die durch das Tier verursacht wurden. Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten.
  • Werden ausgeliehene Gegenstände (z.B. Handy, Halfter, Halsbänder, Leinen) vom Fotografen durch den Kunden oder das Tier beschädigt oder zerstört, so muss der Kunde für die Neubeschaffung aufkommen.
  • Der Auftraggeber ist während der gesamten Fotosession für den physischen so wie psychischen Zustand des Tieres verantwortlich. Sollten gesundheitliche Probleme während oder nach einer Fotosession auftreten haftet der Fotograf nicht.
  • Teilt der Fotograf dem Kunden Passwörter für den Daten-Download oder Ansicht über Internet der fotografischen Arbeit mit, hat der Kunde Benutzername und Passwort vertraulich zu behandeln. Der Kunde haftet vollumfänglich bei Missbrauch für einen dadurch entstandenen Schaden. 

GESUNDHEIT DES TIERES

  • Ist das Tier nach Einschätzung des Fotografen krank oder verletzt darf er das Shooting abbrechen. Dies gilt auch bei Gewalteinwirkung oder Missbrauch des Tieres. Sollten eines dieser Fälle eintreten, werden die Anfahrtsgebühren sowie 25% des Shooting-Betrages in Rechnung gestellt.

DATENSCHUTZ

  • Der Auftraggeber stimmt der Speicherung und ggf. Weitergabe an Dritte von personenbezogenen Daten in Form von fotografischen Arbeiten zu (Dritte sind zum Beispiel Anbieter für Online-Galerie, Abzüge, Produkte etc.). Die Speicherung und Weitergabe der Lichtbilder ist für die Erfüllung des Vertrags relevant.
  • Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die zum Geschäftsverkehr und den Auftrag betreffenden erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
  • Der Fotograf trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsmässigen Leistungserbringung-, zum Zweck der Vertragsdurchführung-, für vertragliche und vorvertragliche Pflichten-, zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen- erforderlich oder durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
  • Der Fotograf wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.
  • Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich.

GUTsCHEINE

  • Der Auftraggeber kann beim Fotografen Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen vom Fotografen. Noch nicht eingelöste Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 1 Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt, falls nicht anders angegeben.

GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

  • Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht anwendbar.
  • Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen.

Stand Mai 2020